Energiepreiszuschuss jetzt beantragen!

14.04.2023

Liebe Mitgliedsvereine,

wir dürfen Euch darüber informieren, dass mit heutigem Datum, die „Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern“ veröffentlicht und eine Antragstellung auf Gewährung des allgemeinen Energiepreis-zuschusses möglich ist. Das bayerische Sportministerium unterstützt dabei neben der Verdoppelung der Vereinspauschale auch mit einem allgemeinen Energiepreiszuschuss.

Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss soll den Vereine bei der Bewältigung der sprunghaft gestiegenen Energiekosten geholfen werden. Gerade die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen unsere Sportart und unsere Vereine belasten." Der Energiepreiszuschuss soll laut Sportminister Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Beantragen kann den Energiepreiszuschuss jeder Verein, der im Förderjahr 2023 auch die Vereinspauschale erhält. Um keine weiteren Hürden aufzubauen, wurde ein besonderes Augenmerk auf ein unbürokratisches Antragsverfahren gelegt. Im Antragsformular hat der Verein lediglich anzugeben, dass er im Jahr 2023 Vereinspauschale beantragt hat und aufgrund (voraussichtlicher) Energiemehrkosten die Auszahlung des allgemeinen Energiepreiszuschusses beantragen möchte. Die Vorlage weiterer Nachweise oder Unterlagen ist nicht erforderlich.

Wichtig – Antragsfrist beachten!

Der Antrag auf Gewährung des allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bis zum 15.05.2023 bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Wie bei der Vereinspauschale handelt sich um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Zuwendungsfähig sind auch Energiekosten, die nicht durch den unmittelbaren Sportbetrieb, sondern bei begleitender Infrastruktur (z. B. Vereinsgaststätten, Aufenthaltsräume) entstehen.

Das Antragsformular und die Vollzugshinweise gibt es hier oder bei den Kreisverwaltungsbehörden.

Antragsformular

Vollzugshinweise

Pressemitteilung

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